Die Arbeit der Verwaltung ist überwiegend durch Gesetze und Verordnungen bestimmt, auf die sie häufig keinen Einfluss hat. Bürger, die mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, können von unterschiedlichen Rechtsmitteln oder formlosen Beschwerdemöglichkeiten Gebrauch machen:
- Klage und Widerspruch
In der Regel enthält eine Entscheidung der Verwaltung in schriftlicher Form - ein so genannter förmlicher Bescheid - eine Rechtsbehelfsbelehrung. Üblicherweise haben die Adressatinnen und Adressaten eines förmlichen Bescheides die Möglichkeit, Klage bei einem Gericht zu erheben. In einzelnen Bereichen ist der Klage ein Widerspruchsverfahren vorangestellt. In dem Rechtsbehelf ist stets angegeben, wo der Widerspruch einzulegen oder die Klage einzureichen ist und in welchem Zeitraum dies erfolgen muss. - Aufsichtsbeschwerde
- Dienstaufsichtsbeschwerde
- Petition
- Anregungen, Beschwerden
- Einwohnerfragestunde
Der Kreistag hat in seiner Geschäftsordnung eine Fragestunde für Einwohner vorgesehen. Diese wird als letzter Punkt in den öffentlichen Teil der Tagesordnung aufgenommen. Der Inhalt der mündlichen Anfrage muss sich auf Angelegenheiten des Rhein-Kreises beziehen, für die der Kreistag zuständig ist. - Einwohnerantrag
- Bürgerbegehren, Bürgerentscheid