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Jugend

Das Kreisjugendamt

Portraitfoto
Norbert Dierselhuis

Das Kreisjugendamt ist zuständig für die Stadt Korschenbroich und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen mit einer Gesamtfläche von rund 188 Quadratkilometern und etwa 69.000 Einwohnern. Aufgrund der Bevölkerungsgrößen haben die restlichen fünf kreisangehörigen Städte eigene Jugendämter eingerichtet. Geleitet wird das Kreisjugendamt von Norbert Dierselhuis.

Das überwiegend ländlich strukturierte Zuständigkeitsgebiet mit vielen kleinen Ortschaften erfordert hohe Flexibilität und Mobilität bei Bürgern und Verwaltung. Aus diesem Grund unterhält das Kreisjugendamt je eine Dienststelle in Jüchen und Rommerskirchen neben seinem Hauptsitz in der Stadt Korschenbroich.

Das bewährte Konzept der mobilen Kinder- und Jugendarbeit verdeutlicht darüber hinaus den Wunsch einer bürgernahen und damit bürgerfreundlichen Versorgung vor Ort.

Die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit der Minderjährigen und des jungen Erwachsenen sowie die Erziehungskraft der Familien zu stärken und zu erhalten, sollen bei allen Maßnahmen der Jugendhilfe im Vordergrund stehen.

Das Jugendamt besteht aus dem „Jugendhilfeausschuss“ und der „Verwaltung des Jugendamtes“. Der Ausschuss befasst sich anregend, förderund und steuernd mit den Aufgaben der Jugendhilfe, fasst Beschlüsse im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmitteln und stellt Richtlinien und Grundsätze für die Förderung von Jugendhilfeeinrichtungen und die Unterstützung der Jugend und Wohlfahrtsverbände auf.

Der Aufgabenkatalog des Kreisjugendamtes ist vielfältig: dazu gehören die Adoptionsvermittlungsstelle, die Erziehungs- und Beratungshilfe, die Familiengerichtshilfe bei der Regelung der elterlichen Sorge im Scheidungsverfahren, die Jugendgerichtshilfe bei Jugendstrafverfahren und die Entscheidung, ob Minderjährige in Pflegefamilien untergebracht werden; dies alles wird im Dialog mit den Ratsuchenden vorbereitet und begleitet.

Von zunehmender Bedeutung ist die sozialpädagogische Familienhilfe mit integriertem Frühwarnsystem, neue Formen der Erziehungshilfe und der Betreuung junger Menschen sowie Beratungs- und Planungsaufgaben im Kindergartenwesen.

Einen breiten Raum der Arbeit im Kreisjugendamt nehmen auch Jugendschutz, Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften für Minderjährige ein. Ebenso werden Unterhaltsvorschüsse und die wirtschaftliche Jugendhilfe abgewickelt. Die Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz werden ebenfalls hier wahrgenommen.

Außerdem bietet das Kreisjugendamt mit der Jugendpflege einen umfassendes Freizeitangebot für deutsche und ausländische Kinder und Jugendliche an. Dazu gehört auch die Pflege internationaler Begegnungen im Rahmen eigener Veranstaltungen. Das Kreisjugendamt gewährt auch Zuschüsse für Bildungsarbeit, Jugenderholung (Ferienfreizeit), internationale Begegnungen, kulturelle Veranstaltungen, Materialien für die Jugendarbeit, Unterhaltung und Personal von Jugendheimen, aber auch für Familienerholung und Familienbildung.

Ein umfassendes Beratungsangebot hält das Kreisjugendamt auch in Fällen von Drogenmissbrauch, Jugendarbeitslosigkeit und Überschuldung junger Menschen bereit.

Für Ihre Fragen steht Ihnen das Kreisjugendamt gerne zur Verfügung.

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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 28.07.2008


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